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Tarife der Pflege zu Hause
Zur Erbringung der ambulanten Pflegedienstleistungen habe ich eine Betriebsbewilligung der Gesundheits-, Sozial- & Integrationsdirektion des Kantons Bern. Dadurch erhalte ich Beiträge des Kantons an die erbrachte Pflege. Gleichzeitig bin ich verpflichtet, die festgelegte Tarifregelung anzuwenden, welche für Freiberuflich Pflegende und alle privaten und öffentlichen Spitex- Dienste Gültigkeit hat.
Ärztlich verordnete Pflegeleistungen zu Lasten der Krankenversicherungen
Die Kosten für ärztlich verordnete Pflegeleistungen werden durch Beiträge der obligatorischen Krankenversicherungen (KVG & KLV Art. 7) vergütet. Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von 5 Minuten, wobei die kürzeste Einheit mindestens 10 Minuten beträgt. Die Pflegeleistungen werden direkt den Versicherungen in Rechnung gestellt (Tiers payant). Selbstverständlich erhalten Sie als Patientin oder Patient eine Rechnungskopie.
Die von mir speziell angebotene Palliative Care & Complex Care unterliegen derselben Tarifstruktur.
Selbstbeteiligung Pflege
Seit 2018 gilt im Kanton Bern eine Selbstbeteiligung für ambulante Pflegeleistungen für Personen über 65 Jahre. Die Selbstbeteiligung beträgt maximal CHF 15.35 pro Tag und ist abhängig vom zeitlichen Einsatz der Pflegeleistungen.
Die Selbstbeteiligung wird monatlich in Rechnung gestellt.
Bei Anspruch auf Ergänzungsleistungen, kann die Selbstbeteiligung bei der zuständigen AHV- Zweigstelle geltend gemacht werden.
Extraleistungen
Gerne unterbreite ich Ihnen eine persönliche Offerte, sofern Sie Betreuungsleistungen von mir in Anspruch nehmen möchten.