Allgemeine Geschäftsbedingungen von pfleXpert Marina Maier
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Das Vertragsverhältnis zwischen pfleXpert Marina Maier und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Kunden“ genannt, wird bestimmt durch:
- die individuelle Leistungsvereinbarung dem „Auftrag„
- die aktuelle Leistungsplanung basierend auf einer Bedarfsabklärung
- den allgemeinen Geschäftsbedingungen
- dem aktuellen Tarifblatt
Sollten sich allfällige Bestimmungen der hievor aufgeführten Dokumente inhaltlich widersprechen, geht diejenige Bestimmung desjenigen Dokumentes vor, welches dem anderen im Rang vorgeht.
Sie sind Bestandteile des Gesamtdossiers und werden von den Kunden als Bestandteil eines Vertragsverhältnisses anerkannt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln generell das Verhältnis zwischen pfleXpert Marina Maier und ihren Kunden.
Im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern erbringt pfleXpert Marina Maier entgeltliche Dienstleistungen in den Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege. Die pfleXpert Marina Maier erbringt zudem Dienstleistungen der Beratung & Expertise für Fachpersonen und Institutionen des Gesundheitswesens und übernimmt Dozententätigkeiten.
Soweit die individuelle Leistungsvereinbarung und allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles vorsehen, gelten als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag (Art. 394 ff. OR).
Sozialversicherung
Die pfleXpert Marina Maier bestätigt, bei den zuständigen Sozialversicherungsinstituten angemeldet zu sein und eigenständig die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.
Dienstleistungen der Gesundheits- und Krankenpflege
1.1 Zielsetzung
Die pfleXpert Marina Maier unterstützt Kunden mit pflegerischen, beratenden oder weiteren Leistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei verfolgt sie das Ziel, ihre Kunden und ihre Familien mit bedarfsgerechter Pflege und Beratung zu grösstmöglicher Lebensqualität, Sicherheit, Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu befähigen. Die Dienstleistungen werden soweit möglich nach evidenzbasierten Kriterien erfüllt, sind wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich. Die pfleXpert Marina Maier verfügt über ein flexibles methodenreiches Angebot und arbeitet kompetent und verantwortungsvoll.
1.2 Dienstleistungsumfang
Die pfleXpert Marina Maier stellt ihre Dienstleistungen nach individuellen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Umfang der Leistungen wird mittels einer Bedarfsabklärung ermittelt und, nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder Arzt, auf einem Bedarfsmeldeformular zuhanden der Versicherungen, und in der Leistungsvereinbarung zuhanden der Kunden festgehalten.
1.3 Bedarfsabklärung
Die Planung des Pflege- und Hilfebedarfs erfolgt zusammen mit den Kunden und/oder deren Vertretungen. Es wird eine umfassende Abklärung der Gesamtsituation und des individuellen Pflege- und Hilfebedarfs vorgenommen sowie eine gemeinsame Planung der notwendigen Massnahmen durchgeführt. Das Resultat wird schriftlich festgehalten und im Bedarfsmeldeformular der behandelnden Ärztin oder Arzt zur Unterschrift vorgelegt und der zuständigen Versicherung zu Abrechnungszwecken zugestellt.
Die ärztliche Anordnung kann bei akuten Leiden für 1 bis 3 Monate und bei Langzeitkrankheiten für 9 Monate angeordnet werden. Jeweils nach ein, bzw. drei oder neun Monaten, muss die Anordnung mittels Standortgespräch erneuert werden, wie auch bei einer Erhöhung der Leistungen. Übersteigt der Bedarf an Pflegeleistungen die 60- Stundenlimite im Quartal, wird von pfleXpert Marina Maier zusätzlich ein Gesuch um Kostengutsprache an den vertrauensärztlichen Dienst der Versicherungen gestellt.
Kosten der Pflegeleistungen, die von den obligatorischen Krankenversicherungen nicht übernommen und von den Kunden ausdrücklich gewünscht werden, gelten als Extraleistungen und gehen vollständig zulasten der Kunden.
1.4 Leistungsvereinbarung
Der Umfang der Leistungen wird in der Leistungsvereinbarung «Auftrag» festgelegt. Bei höherem Leistungsbedarf wird die Planung des Pflege- und Hilfebedarfes entsprechend angepasst.
Die Rechnung für Pflichtleistungen wird den Versicherungen direkt zugestellt.
Die Leistungsvereinbarung wird von beiden Parteien unterzeichnet.
1.5 Pflegedokumentation
In der Pflegedokumentation werden die gesundheitliche Situation der Kunden sowie alle pflegerischen oder weiteren Massnahmen, einschliesslich laufender Veränderungen und inkl. ärztlicher Verordnungen, aufgezeichnet. Die Pflegedokumentation bleibt Eigentum von pfleXpert Marina Maier. Auf Wunsch kann die Pflegedokumentation den Kunden zugestellt oder Einsicht gewährt werden.
1.6 Durchführung der Dienstleistung
Für die Durchführung der Dienstleistungen werden mit den Kunden Einsatzzeiten vereinbart.
1.7 Einsätze mit Drittorganisationen
Bedingen besondere Umstände eine Einführung in pflegerische Massnahmen oder bedingt die Pflegeplanung den gleichzeitigen Einsatz mit einer Drittorganisation, wird die Arbeitszeit von beiden in Rechnung gestellt. Bei speziellen betrieblichen Umständen bleibt der Einsatz entsprechend qualifiziertem Personal von Drittorganisationen vorbehalten.
Falls es die Situation notwendig macht, ist pfleXpert Marina Maier befugt, behandelnde Ärztinnen und Ärzte hinzuzuziehen. Sollten die behandelnden Ärztinnen und Ärzte nicht innert nützlicher Frist erreichbar sein, so ist pfleXpert Marina Maier bevollmächtigt sich mit Ärztinnen und Ärzten ihres Vertrauens abzusprechen, nötige Verordnungen von diesen entgegenzunehmen und umzusetzen. In diesem Fall ist sie von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
Die pfleXpert Marina Maier haftet nicht für die Tätigkeit von Drittorganisationen und deren Hilfspersonen.
1.8 Mitwirkung des Vertragspartners
Ein ungehinderter und fachgerechter Einsatz kann nur erfolgen, wenn die Kunden und pfleXpert Marina Maier gleichermassen dazu beitragen und sie sich mit Respekt und Achtung begegnen. Die Kunden erklären sich mit der Verwendung des von pfleXpert Marina Maier eingesetzten Materials einverstanden und passen bei Bedarf die Wohnungseinrichtung den Handlungsnotwendigkeiten an (z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Duschbrett, usw.). Die Notwendigkeit dieser Einrichtungen und Pflegematerialien wird mit den Kunden oder mit ihren Angehörigen besprochen, sodass diese angeschafft oder gemietet werden können. Die entstehenden Kosten tragen die Kunden.
1.9 Einsatz von Pflege- und Verbrauchsmaterial
Die Kunden erklären sich mit der Verwendung des handelsüblichen Pflegematerials einverstanden. Zusätzlich benötigtes Pflege- und Verbrauchsmaterial wird durch pfleXpert Marina Maier besorgt und den Kunden durch Drittorganisationen in Rechnung gestellt.
1.10 Wohnungsschlüssel
Die Kunden gewährleisten pfleXpert Marina Maier den Zugang zur Wohnung. Es kann ein Schlüssel bei pfleXpert Marina Maier hinterlegt werden. Die Schlüsselübergabe wird gegenseitig schriftlich quittiert. Die pfleXpert Marina Maier ist für eine sorgfältige und sichere Aufbewahrung der Schlüssel verantwortlich. Wird der Schlüssel ohne Schlüsseltresor bei der Haustüre deponiert, tragen die Kunden alleine die Verantwortung.
1.11 Wohnungszugang
Findet pfleXpert Marina Maier die Wohnungstüre bei einem planmässigen Einsatz unerwartet verschlossen, werden primär Abklärungen über den Verbleib der Kunden getroffen. Sollte kein erklärendes Ergebnis innert kurzer Frist vorliegen, ist pfleXpert Marina Maier berechtigt die Wohnungstüre von Fachleuten öffnen zu lassen, wenn der Verdacht besteht, den Kunden könnte etwas zugestossen sein. Die Kosten für das Öffnen der Türe gehen zu Lasten der Kunden.
1.12 Dienstleistungsgrenzen
Der Dienstleistungsumfang wird grundsätzlich im Rahmen der Bedarfsabklärung und der individuellen Leistungsplanung vereinbart.
1.13 Dienstleistungen Pflege
Die Kostendeckung für pflegerische Leistungen muss bei einem Bedarf von mehr als 60 Stunden im Quartal von den Krankenversicherungen bestätigt werden.
Dienstleistungen können nur soweit übernommen werden oder aufrechterhalten bleiben, als es der Gesundheitszustand der Kunden angesichts der allgemeinen Rahmenbedingungen von pfleXpert Marina Maier erlaubt. Die pfleXpert Marina Maier teilt den Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit, wenn die Pflege aus technischen oder anderen Gründen zu Hause nicht mehr machbar ist, eine gesundheitliche Gefährdung besteht oder sich der Eintritt in eine stationäre Pflegeinstitution aufdrängt. Die pfleXpert Marina Maier unterstützt die Kunden bei der Suche nach einer Lösung.
1.14 Extraleistungen
Die pfleXpert Marina Maier erbringt nur die Aufgaben, welche zwischen den Kunden und pfleXpert Marina Maier festgelegt werden. Zusätzliche, ausdrücklich von den Kunden gewünschte Dienstleitungen, die nicht über die Krankenversicherer abgerechnet werden können, werden separat in Rechnung gestellt.
1.15 Kosten und Kostenübernahme
Grundsatz: Alle Dienstleistungen von pfleXpert Marina Maier werden von den Kunden gemäss dem jeweils geltenden Tarif abgegolten. Kosten für Pflegeleistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen werden und von den Kunden ausdrücklich gewünscht werden, gelten als Extraleistungen und gehen vollständig zu Lasten der Kunden.
Werden Leistungen von pfleXpert Marina Maier zugunsten von ausserkantonalen Kunden (z.B. während eines Ferienaufenthaltes) erbracht, so gehen die Vollkosten vollständig zu Lasten der Kunden. Die Rückforderung von der Versicherung oder dem Wohnkanton obliegt den Kunden.
1.16 Leistungserfassung
Als Basis für die Rechnungsstellung hält pfleXpert Marina Maier ihre Arbeitsleistungen im Sinne einer Leistungserfassung fest. Die Leistungserfassung beinhaltet auch allfällige, nicht vor Ort bei den Kunden erbrachte Leistungen (z.B. Koordination mit involvierten Leistungserbringenden). Daher kann es zu Abweichungen zur Präsenzzeit vor Ort kommen. Die Leistungserfassung erfolgt elektronisch.
1.17 Rechnungsstellungen
Die pfleXpert Marina Maier rechnet grundsätzlich im System des Tiers Payant ab. D.h. die kassenpflichtigen Leistungen werden direkt den entsprechenden Versicherungen in Rechnung gestellt und von diesen bezahlt. Nicht kassenpflichtige Leistungen, beanstandete kassenpflichtige Leistungen sowie die Selbstbeteiligung Pflege und Extraleistungen werden den Kunden direkt in Rechnung gestellt und sind von ihnen innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist pfleXpert Marina Maier berechtigt, nach Abklärung der finanziellen Verhältnisse, für die Erbringung weiter Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen.
1.18 Sofortige Auflösung der Leistungsvereinbarung
In besonderen Fällen ist die Möglichkeit einer sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses gegeben, namentlich bei Nichtbezahlen der Rechnungen, bei unsachgemässer Einmischung der Angehörigen oder anderer Bezugspersonen der Kunden in die Dienstleistungsabwicklung, bei Auftreten von Verhältnissen seitens der Kunden, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht von pfleXpert Marina Maier unzumutbar machen.
1.19 Weitere Beendigungsgründe
Das Vertragsverhältnis endet ohne Kündigung, wenn die Kunden in eine stationäre Langzeitpflegeinstitution eintreten oder versterben.
1.20 Schweige- und Meldepflicht, Datenschutz
Die pfleXpert Marina Maier ist zur Einhaltung der Privatsphäre, Schweigepflicht und des Datenschutzes verpflichtet. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Soweit es zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten der Kunden gespeichert oder an Dritte übermittelt werden, insbesondere an Krankenversicherungen, Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Alters- und Pflegeinstitutionen, Kontroll- und Schlichtungsstellen sowie staatliche Amtsstellen. Die Kunden erklären sich mit dieser Verwendung der Daten ausdrücklich einverstanden. Beim Umgang mit diesen Daten werden die geltenden Datenschutzgesetze beachtet. Die Kunden entbinden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte gegenüber pfleXpert Marina Maier von der Schweigepflicht. Besteht nach eingehender Beurteilung eine Gefährdung des Wohls der Kunden oder Drittpersonen, besteht für pfleXpert Marina Maier die Meldepflicht an die zuständigen Amtsstellen.
1.21 Haftung
Die pfleXpert Marina Maier haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich verursacht worden sind und nicht auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnützung zurückzuführen sind.
Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung, beispielsweise für körperliche Schäden bedingt durch Unfälle im öffentlichen oder privaten Bereich, die nicht durch pfleXpert Marina Maier verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
Die pfleXpert Marina Maier übernimmt keinerlei Gewähr für ihre Dienstleistungen der Gesundheits- und Krankenpflege. Haftungsansprüche gegen pfleXpert Marina Maier, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch ihre Dienstleistung verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der pfleXpert Marina Maier kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Dienstleistungen der Beratung & Expertise sowie Dozententätigkeiten
Die Dienstleistungen der Beratung & Expertise sowie der Dozententätigkeiten werden individuell zwischen pfleXpert Marina Maier und den Kunden definiert und in einer Leistungsvereinbarung «Auftrag» verbindlich festgehalten.
Die Kunden stellen für pfleXpert Marina Maier die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Leistungserbringung unentgeltlich zur Verfügung. Darüber hinaus werden alle benötigten Hilfsmittel, Informationen und Unterlagen durch die Kunden bereitgestellt.
Die Kunden und pfleXpert Marina Maier verpflichten sich, die andere Partei unverzüglich in Kenntnis zu setzen, falls Schwierigkeiten oder unvorhersehbare Zeitverzögerungen auftreten sollten.
Die pfleXpert Marina Maier ist sowohl in der Arbeitszeit als auch in der fachlichen Ausführung und Gestaltung des Auftrages frei, wobei diese nach den anerkannten fachmännischen Regeln zu erfolgen haben. Zwar unterliegt sie keinen Weisungen der Kunden, muss jedoch auf besondere betriebliche Belange im Zusammenhang mit der Tätigkeit Rücksicht nehmen.
Die pfleXpert Marina Maier ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort und Arbeitszeit gebunden, muss jedoch die im Auftrag vereinbarten Zeitvorgaben einhalten.
2.1 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag zwischen pfleXpert Marina Maier und den Kunden ist verbindlich, wenn die Leistungsvereinbarung «Auftrag» angenommen/bestätigt oder von beiden Parteien unterzeichnet wird.
Das Vertragsverhältnis besteht für den im Auftrag erfassten Zeitraum und kann jeweils auf Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Zur Wirksamkeit der Kündigung bedarf es der Schriftform.
2.2 Entschädigung und Aufwendungsersatz
Die Entschädigung ist dem Auftrag zu entnehmen.
Die pfleXpert Marina Maier hat zusätzlich Anspruch auf die Erstattung der notwendigen und ausgewiesenen Auslagen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstanden sind.
Sofern im Auftrag nicht anders definiert, stellt pfleXpert Marina Maier die Dienstleistungen exkl. MWST und exklusive Spesen zur Verfügung.
Die Hin- und Rückfahrten zu den Einsatzorten werden zum halben Stundenansatz verrechnet. Pro Kilometer mit dem Fahrzeug wird mit CHF 0.70 in Rechnung gestellt. Für die Benutzung des ÖV wird ein Billett der 2. Klasse zum Halbtax verrechnet.
Auf Wunsch kann ein Kostendach exkl. MWST und Auslagen vereinbart werden. Sollte dieses nicht ausreichen, so informiert pfleXpert Marina Maier hierüber frühzeitig.
Die Rechnung wird den Kunden direkt zugestellt.
2.3 Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sind nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form abgefasst und von beiden Parteien bestätigt/angenommen oder unterzeichnet sind.
2.4 Haftung
Die pfleXpert Marina Maier übernimmt keinerlei Gewähr für ihre Dienstleistungen der Beratung & Expertise und der Dozententätigkeiten. Haftungsansprüche gegen pfleXpert Marina Maier, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch ihre Dienstleistungen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der pfleXpert Marina Maier kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.